Der KBV-Vorstand Dr. Andreas Gassen hat in der VV klar und deutlich gesagt, was das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungs-Gesetz für Ärzte und Patienten bedeutet: Mit diesem Gesetz führt uns Ministerin Warken in die Selbstzahler- bzw. Zwei-Klassen-Medizin.
Die Ansage an die Politik kann nur sein „wir werden das Gesetz genauso umsetzen, wie gewünscht, denn wir haben verstanden. Die Politik verschärft mit dem Gesetz die Budgetierung und das wird zwangsläufig zur Reduzierung von Leistungen, die zu Lasten der GKV erbracht werden, führen“.
Wir werden unsere GKV-Patienten wie gewohnt in hoher medizinischer Qualität bestmöglich medizinisch behandeln. Aber nur so viel und so lange bis das Budget verbraucht ist. Die Vorgabe von Dr. Gassen war klar: „arbeiten Sie nicht umsonst für die GKV“, das bedeutet, der Leistungsrahmen muss angepasst werden.
Dafür müssen die Praxen wissen, wie viel Sie im Rahmen ihres Budgets leisten können und wann das Budget ausgereizt ist.
Dr. Gassen kündigt an, dass die KBV und die Länder-KVen die Praxen dabei unterstützen werden, das rechtlich abgesichert umzusetzen.
Der DBFF wird sich dafür einsetzen, dass die KVB den Praxen Informationen an die Hand geben wird, um die Erfüllung des Versorgungsauftrages abschätzen zu können und Leitplanken zur Verfügung stellt, wie es möglich ist, rechtssicher eine Selbstzahlersprechstunde umzusetzen.